Inwieweit das Bundesteilhabegeld mit einem zukünftigen Bundesleistungsgesetz kompatibel ist, ist z.Z. nicht abschließend zu beurteilen.
1. AusgangssituationDie Kosten für die Eingliederungshilfe SGB XII sollen mit dem neuen Bundesleistungsgesetz (BLG) vom Bund oder zumindest z.T. aus Bundesmitteln finanziert werden. Die BAGFW fordert aber auch weitere konzeptionelle Änderungen.2. Fachlich-konzeptionelle Leitlinien eines zukünftigen TeilhabeleistungsrechtsUnter der Leitidee der Inklusion müssen zukünftige Teilhabeleistungen, zusätzlich zu den aktuellen Maßnahmen, darauf abzielen Benachteiligungen auszugleichen, die sich (z.B. durch mangelnde Barrierefreiheit) zur gesellschaftlichen Teilhabe ergeben. Die Leistungen müssen daher den Ausgleich von einstellungs- und umweltbedingten Barrieren in den Blick nehmen und das Individualisierungs- und Bedarfsdeckungsprinzip muss weiterhin gelten.3. Neudefinition des BehindertenbegriffsEine Neudefinition des Begriffs muss den erweiterten sozialen Behinderungsbegriff (im Sinne der UN-BRK) aufgreifen und die Wechselwirkungen mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren berücksichtigen. Die Definition sollte mindestens die „Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ (ICF) als Grundlage haben.Desweiteren muss zwischen empirisch wahrnehmbarer Beeinträchtigung und der daraus resultierenden Behinderung unterschieden werden.4. Prozesshafte Beratung von Menschen mit BehinderungenUm über selbstbestimmtes Leben entscheiden zu können, sind zugängliche Informationen über die Rechte in der Sozialgesetzgebung unausweichlich. Das führt zu folgenden Forderungen:· Aufbau einer frühzeitigen und kostenlosen Beratung bei einer qualifizierten, ausschließlich den Interessen der zu beratenden Person verpflichteten, anwaltschaftlichen Bewertungsstrukltur.· Eine plurale Beratungsstruktur auf kommunaler Ebene erfordert ggf. die Beteiligung vieler Institutionen. Die Auswahlentscheidung trifft der Mensch mit Handicap oder eine Person seines Vertrauens.5. Zugang zu Teilhabeleistungen· Das Wunsch- und Wahlrecht muss gestärkt werden. Da es nur individuell festlegbar ist, müssen Kriterien der Angemessenheit entwickelt werden. Eine Pauschalisierung der Kosten und damit eine Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechtes ist aus Sicht der BAGFW nicht akzeptabel.· Die Individuelle Bedarfsdeckung darf weder durch das Alter noch durch das Ausmaß einer Behinderung begrenzt werden. Hierauf besteht ein Rechtsanspruch.· Leistungen zur Teilhabe sind zukünftig grundsätzlich einkommens- und vermögensunabhängig zu gewähren. Weder Ehepartner noch Angehörigen dürfen zu den Kosten der Teilhabeleistungen herangezogen werden, da es sich um den Ausgleich eines behinderungsbedingten Nachteils handelt.6. Feststellung des Teilhabebedarfes und Teilhabeplanung in einem zukünftigen LeistungsrechtDie BAGFW ist für die konsequente Stärkung und Umsetzung der Selbstbestimmungs- und Partizipationsrechte. Daher sieht die BAGFW bundeseinheitliche Kriterien zur Teilhabe-bedarfsfeststellung und –Planung als besonders wichtig an. Dabei sollte berücksichtigt werden,· ...dass die Individuelle Bedarfsfeststellung ein diskursiver Aushandlungsprozess ist. Das Verfahren ist dabei transparent und nachvollziehbar zu gestalten.· ...dass ein ICF-basiertes Verfahren zur Bedarfsfeststellung grundsätzlich alle Einschränkungen der Teilhabe erfassen muss.· ...dass die personenzentrierte Teilhabeplanung auf dem subjektiven Teilhabeverständnis des Leistungsberechtigten basieren muss.· ...dass eine Umsetzung der Ergebnisse in personenzentrierte Hilfen und auf Basis verbildlicher Gremienstrukturen erfolgen muss.7. Ausgestaltung der TeilhabeleistungenDie BAGFW ist für die Beibehaltung des offenen Leistungskatalogs und –Spektrums im Bereich der Eingliederungshilfeleistungen. Im Rahmen eines flexiblen, offenen Teilhabeleistungskataloges sind Leistungen zur Teilhabe, Beratungs- und Koordinationsleistungen und sozialräumlich-inklusionsbezogene Leistungen (Lotsenaufgaben) vorzuhalten. Daher fordert die BAGFW ein sozialarbeiterisches Case-Management, das vor allem eine sozial anwaltschaftlich ausgerichtete Beratungs-, Assistenz- und Koordinationsleistung anbietet. Dabei erfordert ein solches Case-Management flächendeckende und qualifizierte Lotsenstrukturen und muss ausschließlich den zu beratenden Personen verpflichtet sein.
Ferner muss das trägerübergreifende Persönliche Budget nach §17 SGB IX unabhängig von Art, Umfang und Schwere des Teilhabebedarfs nutzbar sein.8. Teilhabe am ArbeitslebenDer allgemeine Arbeitsmarkt muss zu einem inklusiven Arbeitsmarkt weiterentwickelt werden. Das Persönliche Budget nach § 17 SGB IX ist auch bei Teilhabe am Arbeitsleben vollumfänglich nutzbar zu machen. (schließt auch die Budgetberatung und –Assistenz mit ein.)Der Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe an Beruflicher Bildung und am Arbeitsleben ist sicherzustellen. Restriktionen wie „Werkstattfähigkeit“ (§136 Abs. 2 SGB IX) sind aufzuheben und der Begriff der Beruflichen Bildung ist im Sinne einer „arbeitsweltbezogenen Bildungs-begleitung" zu erweitern.Alternativen zur Beschäftigung in einer WfbM sind bereit zu stellen. Dabei sollte auch die Qualität der Teilhabeleistungen weiterentwickelt werden. Individualrechtliche Rechtsansprüche und sozialversicherungsrechtliche Sonderregelungen und ein unbürokratisches Rückkehrrecht in eine WfbM müssen sichergestellt werden.9. Teilhabe hat Vorrang vor Kosten- und SystemsteuerungDie BAGFW fordert die konsequente Trennung der Beratungs- und Bedarfs-feststellungsleistungen von den leistungsregulierenden Aufgaben der Leistungsbewilligung, Kosten- und Systemsteuerung.10. Vertrags- und VergütungsregelungenDie Angebotsgestaltung und Vergütungskalkulation dürfen nicht von der Bedarfsmessung entkoppelt werden. Ein Bundesleistungsgesetz muss klarstellen, dass die Vergütung plausibel und wirtschaftlich angemessen ist.11. Überprüfbarkeit der Leistungen auf Basis wissenschaftlich-fundierter KriterienWirtschaftlichkeit und Qualität müssen jederzeit nachprüfbar sein. Die Wirksamkeit kann nur im Kontext von Ergebnisqualitätsprüfungen gemessen werden, wofür bisher aber die wissenschaftlichen Voraussetzungen fehlen.12. Verortung der Teilhabeleistungen in einem reformierten SGB IXDie Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe ( SGB XII) und für die Verortung im SGB IX ist wünschenswert. Die Ausführung der Leistung muss dann nicht mehr beim Sozialhilfeträger angesiedelt werden. Entscheidend ist, dass die Leistungsträger flächendeckend eine wohnortnahe und sozialraumorientierte Leistungserbringung gewährleisten können.13. Wechselwirkungen zu anderen SozialgesetzenDie Wechselwirkungen bezüglich anderer leistungsrechtlicher Regelbereiche des Gesamtsystems sind zu überprüfen.14. Kommunale Verantwortung zur Gestaltung inklusionsorientierter InfrastrukturDas Subsidiaritätsprinzip verlangt, dass die Aufgaben vor Ort übernommen werden. Daraus leitet sich ein besonderer Anspruch an die Kommunen ab. Sie sind daher dazu aufgefordert geeignete Instrumente zur Verankerung des Inklusionsansatzes in der kommunalen Daseinsvorsorge zu entwickeln. Für diese Aufgabe sind die Kommunenvom Bund finanziell auszustatten.15. BundesteilhabegeldDas Bundesteilhabegeld benötigt ein Gesamtkonzept zur Ausgestaltung des Bundesleistungsgesetzes. Fragen von Seiten der BAGFW bleiben dabei an folgende Punkte:· Ziel und Zweck des Bundesteilhabegeldes im Kontext des Bundesleistungsgesetzes.· Anspruchsberechtigter Personenkreis und Zugangskriterien.· Leistungshöhe.· Binnenverhältnis zu anderen Teilhabeleistungen des BLG und Verhältnis zu weiteren Nachteilsausgleichen (Anrechenbarkeit von Leistungen).· Binnenverhältnis eines Bundesteilhabegeldes zu den Leistungen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge.
14.05.2014
Eckpunkte zu einem Bundesleistungsgesetz zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat eine Stellungnahme und Forderung mit 15 Eckpunkten zur Ausgestaltung des Bundesleistungsgesetztes veröffentlicht, die im Folgenden zusammenfassend dargelegt werden:
29.03.2014
Sozialwirtschaft im Dialog 2014
Zum 3. Mal findet in Herbst 2014 die Veranstaltung „Sozialwirtschaft im Dialog“ an der Alanus Hochschule in Alfter statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung können die Studierenden der Hochschule die Arbeit in Führungspositionen in Einrichtungen der Sozialwirtschaft praxisnah kennenlernen. Der Dialog wird von der GWK mbH
zusammen mit der Alanus
Hochschule, dem Nikodemuswerk und dem Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen konzipiert und
organisiert.
Informationen und Anmeldung finden sich hier.
20.03.2014
Die Bremer Stadtmusikanten oder Das Märchen(?) von der Alten-WG
"Geh mit uns nach Bremen! Du verstehst dich doch auf
die Nachtmusik, da kannst du Stadtmusikant werden." Eigentlich sind die
vier Musiker nie in Bremen angekommen und doch berührt uns dieses Märchen
seltsam und hoffnungsvoll mit seiner Botschaft: Du kannst dein Leben ändern!
Und eigenartigerweise war es ein anderer Bremer, nämlich Henning Scherf, der
uns diese Botschaft hier und jetzt neu schrieb: Es gibt ein Leben vor dem Tod.
Herzlich Willkommen in einer Alten-WG.

Das Märchen von den
Bremer Stadtmusikanten erzählt von den vier Tieren Hahn, Katze, Hund und Esel,
die ihren Besitzern infolge ihres Alters nicht mehr nützlich sind und daher
getötet werden sollen. Es gelingt dem ersten Tier, dem Esel, zu entkommen, er
trifft nachfolgend auf die drei weiteren Tiere, die ein ähnliches Schicksal
berichten. Alle folgen dem Vorschlag des Esels, in Bremen Stadtmusikanten zu
werden, und sie brechen nach Bremen auf. Da sie die Stadt nicht an einem Tag erreichen
können, müssen sie im Wald übernachten, wo sie ein Haus entdecken, das offensichtlich
eine Unterkunft von Dieben und Räubern
ist. Sie erschrecken die Räuber, vertreiben sie mit gespenstischem Geschrei aus
dem Haus und übernehmen es als Nachtlager. Ein Räuber, der später in der Nacht
erkundet, ob man das Haus wieder betreten kann, wird von den Tieren nochmals
und damit endgültig verjagt. Die Tiere wohnen weiterhin in dem Haus.
Was ist der Sinn dieses
Märchens? Die vier Tiere müssen einen neuen Lebensabschnitt beginnen, was uns
Menschen im realen Leben auch häufig
widerfährt. Sie müssen lernen mit der neuen Situation auszukommen und das Beste
draus zu machen. Dazu wird ein Modell vorgeschlagen, das darin besteht, dass
sich vier einzelne, schwache Tiere zusammenschließen und eine Gemeinschaft
bilden, ein neues Ganzes(!) ergeben, mit dem sie eine Chance haben. Das Märchen
setzt den Wahlspruch: Gemeinsam sind wir stark, aktiv und erfolgreich um.
Aber
das Märchen zeigt noch ein anderes Motiv. Es sind Alte (Tiere), die von ihrer
Umwelt ausgegliedert werden, sie sind zu nichts mehr nütze, nach Meinung der anderen,
sie leisten nichts mehr, zumindest das, was bisher von Ihnen gefordert war. Sie
haben aber noch andere, unentdeckte Fähigkeiten, sie können zwar keinen
Marathon mehr in 2,5 Stunden laufen, aber … sie können auf einem anderen
Instrument spielen.
Offensichtlich
sind die Vorstellungen von der Stadt Bremen so attraktiv und fortschrittlich,
dass es ein anderer Bremer ist, der das Märchen weiter erzählt, hören wir ihn
einfach an:
„Ich heiße Henning
Scherf und war einmal der Bürgermeister von Bremen. Seit 1988 lebe ich in einer
Hausgemeinschaft, die von Außenstehenden oft als »Alten-WG« bezeichnet wird.
Ganz falsch ist der Ausdruck nicht: Meine Frau und ich haben uns vor 20 Jahren
Freunde gesucht, mit denen wir gemeinsam alt werden wollten. Das war eine der
besten Entscheidungen meines Lebens.
Warum will ich nicht ins
Heim? Nun, so ganz allein bin ich mit diesem Wunsch nicht.
Wie wollen wir alt werden? Niemand hat mich in dieser Frage stärker geprägt als meine Großmutter. Sie lebte bis zum Schluss bei uns zu Hause und starb im Kreis ihrer Familie. Ich dachte damals: Das möchte ich für mich auch! Doch die Welt hat sich verändert. Meine Kinder sind längst fortgezogen, und ich weiß, dass es fast allen Menschen meines Alters ähnlich geht. Doch auch wenn die Großfamilie nicht mehr existiert - von ihrer Grundidee lasse ich mich nicht abbringen. Ich möchte auch mit 90 noch dort leben, wo ich mich zu Hause fühle. Wo ich mich zurechtfinde und eine Aufgabe habe. Wo Menschen sind, die ich mag. Wo man mich kennt. Alles andere ist in meinen Augen nur zweite Wahl. Es gibt heute eine ganze Reihe von Alternativen zum Leben im Heim. Eine davon ist meine Hausgemeinschaft. Man sucht sich eine Wahlfamilie, ein Netzwerk aus Menschen, die im besten Fall aus mehreren Generationen stammen. Wer alt ist, kann eine junge Familie entlasten, bei der die Großeltern vielleicht in einer anderen Stadt leben und im Alltag nicht helfen können. Jeder kann in einem solchen Netzwerk Aufgaben übernehmen. Wenn das gelingt, muss uns auch vor dem letzten, dem so genannten »vierten Alter« nicht Bange sein. Wer diese Hilfe organisiert? Ich erwarte diese Leistung nicht von der Politik. Sie muss von uns selbst kommen. Und sie entsteht nicht von heute auf morgen. Je früher man sich darum kümmert, desto größer sind die Chancen, dass dieses Netz uns auch trägt, wenn das Leben beschwerlicher wird.“*
Wie wollen wir alt werden? Niemand hat mich in dieser Frage stärker geprägt als meine Großmutter. Sie lebte bis zum Schluss bei uns zu Hause und starb im Kreis ihrer Familie. Ich dachte damals: Das möchte ich für mich auch! Doch die Welt hat sich verändert. Meine Kinder sind längst fortgezogen, und ich weiß, dass es fast allen Menschen meines Alters ähnlich geht. Doch auch wenn die Großfamilie nicht mehr existiert - von ihrer Grundidee lasse ich mich nicht abbringen. Ich möchte auch mit 90 noch dort leben, wo ich mich zu Hause fühle. Wo ich mich zurechtfinde und eine Aufgabe habe. Wo Menschen sind, die ich mag. Wo man mich kennt. Alles andere ist in meinen Augen nur zweite Wahl. Es gibt heute eine ganze Reihe von Alternativen zum Leben im Heim. Eine davon ist meine Hausgemeinschaft. Man sucht sich eine Wahlfamilie, ein Netzwerk aus Menschen, die im besten Fall aus mehreren Generationen stammen. Wer alt ist, kann eine junge Familie entlasten, bei der die Großeltern vielleicht in einer anderen Stadt leben und im Alltag nicht helfen können. Jeder kann in einem solchen Netzwerk Aufgaben übernehmen. Wenn das gelingt, muss uns auch vor dem letzten, dem so genannten »vierten Alter« nicht Bange sein. Wer diese Hilfe organisiert? Ich erwarte diese Leistung nicht von der Politik. Sie muss von uns selbst kommen. Und sie entsteht nicht von heute auf morgen. Je früher man sich darum kümmert, desto größer sind die Chancen, dass dieses Netz uns auch trägt, wenn das Leben beschwerlicher wird.“*
Unschwer zu erkennen
ist, dass es in diesem Artikel um den Problemkreis Leben und Wohnen im Alter geht. Henning Scherf und manche andere Menschen sehen eine Chance in einer
Wohngemeinschaft im Alter. Sie haben recht darin, dass sich der Mensch auch im Alter,
wie während seines ganzen Lebens, als Mensch in einer sozialen Umgebung
begreift. Wirklichkeit ist immer sozial bedingt, definiert oder konstruiert
(vergleiche dazu die Abhandlung von Berger, Luckmann: Die gesellschaftliche
Konstruktion der Wirklichkeit). Fiktion ist aber die immerwährende Beschwörung
der Großfamilie, die unter einem Dach lebenden Mehrgenerationenhaushalte. Nach
dem Mikrozensus 2005 lebten in Deutschland noch ein Prozent nach dem
klassischen Familienbild zusammen: Ein Haus mit Eltern, Kindern, Opa und Oma
sowie in seltenen Fällen auch Urgroßeltern!
So ist die Alten-WG ein
mögliches Modell, das aber nur wenige verwirklichen können. Man muß deshalb
endlich wieder die Wohnform positiv besetzen, die für viele alte Menschen die
Wirklichkeit bildet: das Altenheim. Der Begriff „Heim“ bedeutet von der Herkunft
nach der Ort, wo man sich niederlässt, er ist eng verwandt mit dem Begriff
Heimat. Das Altenheim als Zentrum für Lebensgestaltung im Alter ermöglicht ein
harmonisches Leben in einer definierten sozialen Welt, wo alle Möglichkeiten
der Welt außerhalb(?) gegeben sind, wo sich immer wieder mehrere Generationen
begegnen, wo man auch scheitern kann, wie im gewöhnlichen Alltag, wo man sich
aber auch verwirklichen kann, wie im gewöhnlichen Leben. Der Gruppendruck in
einer kleinen WG kann schlimmer sein als im Altenheim, der Mensch macht es, der
seine Umgebung bewusst gestaltet oder Sorge dafür trifft, dass sie bewußt
gestaltet wird und bleibt. Darin hat Henning Scherf recht, dass er auf den
Begriff des Netzwerkes aufmerksam macht und auf jenes bewusste Schaffen der
sozialen Welt. Der Soziologe Alfred Schütz hat dies in seiner wegweisenden Abhandlung:
Der sinnhafte Aufbau der sozialen Welt deutlich gemacht, wir erfahren uns als Mensch
nur im Wir und in einem gemeinsamen Handeln. Die Bremer Stadtmusikanten legten das
Stigma des gescheitert seins ab und schufen zusammen(!) eine neue Lebenswelt.
1982
war das Motto des Weltgesundheitsjahres: Nicht
nur dem Leben Jahre geben, sondern den Jahren Leben. Für die heutige
Ansicht einer Gerontologie ist es Aufgabe und Ziel, beginnend beim gesunden
alten Menschen, über den leicht erkrankten zum schwerkranken und schließlich
zum Pflegepatienten hin, die Tage und Jahre mit Leben zu füllen, immer
situationsbezogen in den Möglichkeiten, die die Individualität bietet. Das kann
sich im Altenheim genauso erfüllen wie in einer Wohngemeinschaft oder auch im
Umfeld der Familie, in großen Wohneinheiten wie in kleinen Strukturen.
„Von nun an getrauten
sich die Räuber nicht mehr in das Haus. Den vier Bremer Stadtmusikanten aber gefiel
es darin so gut, dass sie nicht wieder hinauswollten.“
Literaturhinweise:
Peter
Berger, Thomas Luckmann: Die gesellschaftliche Konstruktion der
Wirklichkeit,1969
Alfred
Schütz: Der sinnhafte Aufbau der sozialen Welt, Wien 1932
Dieter
Kissel: Personale Geriatrie. Z.Allg.Med 61, 1175-1180 (1985)
*Henning
Scherf: Wohnen im Alter. Tagebucheintrag: www.diegesellschafter.de 09.02.2009
Dr.med. Dr.phil. Dieter Kissel beschäftigt sich seit
vielen Jahren als Arzt und Sozialwissenschaftler theoretisch und praktisch mit
der „Altersfrage“. Er ist niedergelassener Arzt in Öschelbronn mit dem
Tätigkeitsschwerpunkt Geriatrie und den Lesern durch mehrere Beiträge aus
zurückliegenden Heften bekannt.
28.02.2014
Neue Broschüre: Mitarbeiterentwicklung
Die GWK hat eine neue Broschüre, die Auskunft über die Leistungen rund um das Thema Mitarbeiterentwicklung gibt, herausgegeben und zwei bestehende überarbeitet:
19.01.2014
Komplexe Finanzierung mit Hilfe der GWK
Mit Unterstützung durch die GWK
plant die Dorfgemeinschaft
Tennental, in der Nähe von Stuttgart, ein Mehrzweckgebäude mit
unterschiedlichen Nutzungsbereichen.
Neben Flächen für den sogenannten Förder-
und Betreuungsbereich (FuB) für Menschen mit schwersten Behinderungen, werden
Flächen für eine Arztpraxis und für eine Fachschule für Heilerziehungspflege
geschaffen.
09.01.2014
Das Recht der Schulen in freier Trägerschaft
Im Nomos
Verlag ist aktuell ein sehr gutes Handbuch über „das Recht der Schulen in
freier Trägerschaft“ erschienen. Die beiden Herausgeber und Autoren, RAin
Johanna Keller und RA Ingo Krampen, sind ausgewiesene Kenner der Materie mit
langjähriger, praxisorientierter Erfahrung. Das Buch richtet sich an Vorstände,
Schulleitungen, Geschäftsführungen, Lehrer/innen und Eltern.
„Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger
Bestandteil der Bildungslandschaft und wirken eigenverantwortlich am
öffentlichen Bildungsauftrag mit.“ Die verfassungsrechtlichen Grundlagen,
Gesetze und anwendbaren Grundsatzentscheidungen sind in diesem Buch
zusammengetragen und geben einen umfassenden Einblick in die Theorie und Praxis
der Schulen in freier Trägerschaft. Mustersatzungen und -verträge erhöhen den
praktischen Nutzen.
08.12.2013
Alanus Hochschule: Sozialwirtschaft im Dialog
Im
November fand an der Alanus Hochschule in Alfter der zweite Teil der
Veranstaltung „Sozialwirtschaft im Dialog“ statt, der von der GWK mbH zusammen
mit der Alanus Hochschule, dem Nikodemuswerk und dem Bundesverband füranthroposophisches Sozialwesen konzipiert und organisiert wurde.
Im Rahmen des
Moduls „Management in Not for Profit Organisationen“ hatten Studierende des Studiengangs
Wirtschaft die Aufgabe, an Fallstudien aus der Sozialwirtschaft zu arbeiten.
Die Aufgaben zu den Fallstudien wurden von Einrichtungen der Sozialwirtschaft
gestellt.
Vor den Geschäftsführern und Führungskräften der Einrichtungen sowie
Verbandsvertretern durften die Studierenden an diesem Tag ihre Ergebnisse
präsentieren und mit den Fachleuten diskutieren.
Beeindruckend war, mit welcher
Ernsthaftigkeit und Motivation die Studierenden die Aufgaben bearbeitet haben,
egal in welchem Bereich die Aufgabe angesiedelt war.
Die Einrichtungen konnten
für sich aus der Veranstaltung kreative und neue Impulse für Ihre Arbeit
mitnehmen. Auch die Studierenden konnten ein positives Fazit ziehen, da sie
sich mit praxisrelevanten Themen beschäftigen konnten und darüber hinaus einen
Einblick in die Arbeitsfelder von Führungskräften in der Sozialwirtschaft
erhalten haben.
28.11.2013
Die GWK ist Dualer Partner der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), Studiengang Sozialwirtschaft in Villingen-Schwenningen
Für das kommende Jahr (Beginn: Oktober 2014) bieten wir als Praxispartner der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen einen Platz für den Studiengang "Sozialwirtschaft" (Vertiefungsrichtung: Kinder- und Jugendhilfe) an.
Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung!
Ansprechpartner ist Florian Stutzmann à Mail: f.stutzmann@gwk-international.com
19.11.2013
Zusammenarbeit mit der Reinhold-Würth-Hochschule in Künzelsau
Die GWK bietet
Praktikumsplätze in Zusammenarbeit mit der Reinhold-Würth-Hochschule in Künzelsau an.
So haben
Studenten des Studiengangs Betriebswirtschaft und Sozialmanagement die
Möglichkeit ihr sechsmonatiges Praxissemester (5. Semester) bei der GWK zu
absolvieren.
Die GWK bietet
den Studenten einen ersten Einblick in die Sozialwirtschaft und gibt die
Möglichkeit, direkt an Projekten mitzuwirken um so Gelerntes in der Praxis
umzusetzen. Aber auch die GWK profitiert von den Studierenden mit ihren neuen Ideen
und Herangehensweisen sowie von den gelernten Inhalten aus dem Studium der
Praktikanten.
26.09.2013
GWK Newsletter Sommer 2013
Bank für Sozialwirtschaft stellt EU-Fachinformationssystem EUFIS gratis zur Verfügung
Rechtzeitig vor
Beginn der neuen Förderperiode der Europäischen Union stellt die Bank für
Sozialwirtschaft (BfS) allen Interessenten ihr bislang kostenpflichtiges
EU-Fachinformationssystem gratis zur Verfügung.
Zum einen
ermöglicht EUFIS Führungskräften sich über Entscheidungen und Rechtsetzungsprozesse
auf europäischer Ebene zu informieren, die für die deutsche Sozial- und
Gesundheitswirtschaft relevant sind. Aktuelle Beispiele dafür sind etwa die
Neuordnung des EU-Beihilfe- und Vergaberechts und die Auswirkungen der Reform der
Berufsanerkennungsrichtlinie für Krankenpflegeberufe. Der jeweilige Diskussionsstand
oder die aktuelle Phase des Gesetzgebungsverfahrens werden in ergänzenden
Beiträgen erläutert. Über eine verlinkte Quellenangabe sind weiterführende
Informationen abrufbar.
Zum anderen bietet EUFIS zahlreiche Anregungen
für Fundraiser, die die europäischen Fördermöglichkeiten nutzen möchten. So liefert
die Datenbanken eine praxisgerecht aufbereitete Darstellung der relevanten
EU-Förderprogramme inklusive der Strukturfonds. Weiterhin finden sich dort
Informationen und Dokumente zur Antragstellung, eine Auflistung von Ansprechpartnern
und ein Antragskalender mit Einreichfristen. Insgesamt umfasst das
Themenspektrum von EUFIS insbesondere:
- Soziales
und Beschäftigung
- Bildung,
Jugend und Kultur
- Gesundheit und Forschung
- Regional- und Strukturpolitik
- Wirtschaft und Information
- Menschenrechte und Migration
Eine Linkliste zu Institutionen und
Organisationen auf europäischer, Bundes- und Länderebene und ein EU-Glossar
runden das Leistungsspektrum von EUFIS ab.
Bisher war EUFIS nur für zahlende
Abonnenten nutzbar. Nun können alle Interessenten das EU-Fachinformationssystem
nach einer Registrierung kostenlos nutzen. Hier finden sie nach wie vor die
umfassendste EU-Datenbank für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft.
Quelle: "SOZIALwirtschaft aktuell", 17/2013
30.08.2013
Orientierungshilfe zum Thema „Menschen mit Behinderung im Alter“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe hat eine Orientierungshilfe zum Thema „Menschen mit Behinderung im Alter“ herausgegeben. Die Broschüre richtet sich an Sozialhilfeträger, ist aber für alle Akteure im Bereich der Eingliederungshilfe interessant. Es wird auf rechtliche Rahmenbedingungen und wichtige Faktoren eingegangen, die zu berücksichtigen sind, wenn sich der Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderung im Alter verändert. In der Broschüre wird u. a. auch auf Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen eingegangen.
Die Orientierungshilfe geht auf Grundlagen für individuelle und örtliche Teilhabeplanung sowie Unterstützungskonzepte ein. In den leistungsrechtlichen Grundlagen wird eine ausführliche Darstellung der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege vorgenommen.
Zur Veränderung der Wohnsituation aufgrund eingetretenen erhöhten Pflege- und Betreuungsbedarfs wird u. a. empfohlen:
- Veränderung des Settings der ambulanten Wohnunterstützung, um den Menschen mit Behinderung auch im Alter dort betreuen zu können (Schaffung alterstauglicher ambulanter Wohn- und Unterstützungsstrukturen, die die Teilnahme an den kulturell üblichen Lebensbereichen und Aktivitäten sowie die Selbstbestimmung im Alter ermöglichen)
- Wechsel vom Betreuten Wohnen in stationäre Wohnformen
-
Wechsel vom Wohnheim in ein Pflegeheim.
Positiv wahrnehmbar ist, dass bei der Entwicklung von Konzepten zur Inklusion Menschen mit Behinderung, Wohnungswirtschaft, regionale Arbeitgeber, öffentlicher Nahverkehr beteiligt werden sollen.
22.07.2013
Timothy Apps in Landesvorstand des Paritätischen Baden-Württemberg gewählt
Auf der
Jahresmitgliederversammlung des Paritätischen Baden-Württemberg am 19.07.2013
ist Timothy Apps in den Landesvorstand gewählt worden. Der Landesverband zählt mit über
800 Mitgliedsorganisationen zu den Größten in Deutschland. Als einer der sechs
anerkannten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland bezweckt
der Paritätische in Baden-Württemberg „Organisationen und Einrichtungen der
freien Wohlfahrtspflege unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und Eigenart zur
Zusammenarbeit im Dienste sachkundiger und zeitgerechter Sozialarbeit zum Wohle
der Gesellschaft und des einzelnen Menschen zu verbinden.“ Darüber hinaus
„repräsentiert und fördert er seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen
Zielsetzung und ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Belangen.“
30.06.2013
Diesjährige GWK-Tage in Harxheim
Einmal im Jahr trifft sich die gesamt GWK zu einer
zweitägigen Klausur. Diese findet dieses Jahr am 11. und 12.07.2013 in Harxheim
(nähe Mainz) statt. Auf der Agenda stehen u.a. gegenseitige
Projektvorstellungen mit den daraus gewonnen Erfahrungen (best practices). Wir
freuen uns sehr, dass am zweiten Tag eine Reihe unserer GWK-Partner hinzukommen
werden!
23.06.2013
Peter Ludemann verstärkt das GWK-Team
Seit Mitte Juni 2013 verstärkt Peter Ludemann die GWK. Seine sehr
lesenswerte Masterarbeit, „Ethischer Individualismus und Mitarbeiterführung“, schrieb
Herr Ludemann am Lehrstuhl für Christliche Sozialethik und Gesellschaftspolitik
an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.
Herzlich Willkommen Herr Ludemann!
14.06.2013
Zum Eintrittstermin 1.10.2013 suchen wir eine Geschäftsführer/In
Zum Eintrittstermin 1.10.2013 sucht die GWK eine/n Geschäftsführer/In im Südwesten Deutschlands.
05.06.2013
Leasing oder Finanzierung?
Die Frage, ob bei Anlagen, Immobilien oder
Fahrzeugen eher Leasing oder eine Finanzierung sinnvoll und vor allem,
welche bilanziellen Aspekt dabei zu beachten sind, erläutert der sehr
lesenswerte Newsletter von Thomas Uppenbrink.
22.04.2013
Entwurf einer Verwaltungsvorschrift des MAS (Baden-Würrtemberg) für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Behinderteneinrichtungen
Die GWK hat den Entwurf einer Verwaltungsvorschrift vom 14.03.2013 des
Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (MAS)
Baden-Württemberg für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in
Behinderteneinrichtungen kommentiert.
Es bestehen deutliche Anpassungsnotwendigkeiten. In der vorliegende Form ist der Entwurf des Ministeriums mit z.T. erheblichen Nachteilen für die Träger verbunden.
Stellungnahme der GWK
Entwurf einer Verwaltungsvorschrift des MAS für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Behinderteneinrichtungen vom 14.03.2013
Weitere Anmerkungen:
Eine druckbare Version der Kommentierung finden Sie hier.
Es bestehen deutliche Anpassungsnotwendigkeiten. In der vorliegende Form ist der Entwurf des Ministeriums mit z.T. erheblichen Nachteilen für die Träger verbunden.
Stellungnahme der GWK
Entwurf einer Verwaltungsvorschrift des MAS für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Behinderteneinrichtungen vom 14.03.2013
1. Ziel und Zweck der Förderung
Die Förderung des Landes soll zur "Gestaltung einer zeitgemäßen, inklusiven, bedarfsgerechten, dezentralen und wohnortnahen Infrastruktur für Menschen mit Behinderung beitragen" (s. Einleitung).
Die anthroposophischen Dorfgemeinschaften erfüllen i.d.R. die beiden letzten Punkte nicht.
Sie sind weder dezentral noch wohnortnah, es sei denn man ist bereit, die Gemeinschaft selbst als Wohngemeinde anzusehen. Dies ist aber nicht aus dem Text zu erkennen und (bisher) wohl auch nicht so gemeint.
Hier bedarf es einer Klarstellung, sonst werden diese Einrichtungen nicht mehr gefördert, es
sei denn sie schaffen Dependancen in politischen naheliegenden Gemeinden und bauen
gleichzeitig Plätze in der Dorfgemeinschaft selbst ab (s. 1.3 letzter Absatz) oder sie erfüllen die sehr engen Bedingungen der Ziffer 6.3.3.
Auch die Größen- und die Verteilungsvorstellungen des Entwurfs können die Dorfgemeinschaften nicht erfüllen. (s. 1.3, 2. Absatz).
Weitere Anmerkungen:
- Punkt 1.1
- Eine Zuwendung „in Ausnahmefällen auch für Ersatzneubau“ ist kritisch zu sehen. Auch eine mögliche Wechselwirkung zum Landesheimgesetz (LHeimG) in Verbindung mit der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) ist zu beachten.
- Punkt 1.3
- Die Vorgaben von 24 Plätzen, 500m-Umkreis und 12 Plätze je 1000 Einwohner ist speziell für anthroposophische Einrichtungen schwer einzuhalten. Eine Ausnahmeregelung wäre hier wichtig.
- Die Zusammenlegung von Wohn- und Beschäftigungsangeboten bzw. tagesstrukturierenden Angeboten ist problematisch, da diese Zusammenlegungen z.T. konzeptionell gewollt sind und auch Synergieeffekte (z.B. Betreuungspersonal) schaffen können.
- Die Vorgabe der Verlagerung von Plätzen im Rahmen von Neu- und Ersatzneubauten kann eine Platzzahlreduzierung für die gesamte Einrichtung zur Folge haben.
50 % der Mittel sollen für Neubauten verbraucht werden und je 25% für Renovierungen und "innovative, inklusive Vorhaben". Bei letzterem ist zu klären, was genau damit gemeint ist. Angesichts der Tatsache, dass kaum eine Behindertenwohneinrichtung die Vorgaben des LHeimG bzw. der HeimBauVO erfüllt, wäre ein höherer Anteil für Renovierungen wünschenswert. Dieser erscheint mit 25 % bei weitem zu gering zu sein, da hierunter fast alle Bauprojekte unserer Kunden fallen.
3. und 4. keine Anmerkungen
5. Zuwendungsvoraussetzungen
Auch hier wird deutlich, dass es anthroposophische Einrichtungen schwer haben werden,
Fördermittel zu bekommen.
Stichworte: Dezentralisierungskonzept, Übereinstimmung mit der örtlichen Sozial- und Teilhabeplanung, integriertes Beteiligungskonzept.
Fördermittel zu bekommen.
Stichworte: Dezentralisierungskonzept, Übereinstimmung mit der örtlichen Sozial- und Teilhabeplanung, integriertes Beteiligungskonzept.
6. zuwendungsfähige Ausgaben
- Punkt 6.1
- Die Erstausstattung wurde bei den zuwendungsfähigen Ausgaben ersatzlos gestrichen. Somit wird hier dem anfallenden Bedarf an Ausstattung keinerlei Bedeutung zugemessen.
- Punkt 6.2
- Bei den förderfähigen Flächen wurden keine Änderungen vorgenommen, sie sind angesichts der Forderungen des LHeimG bzw. der LHeimBauVO weiterhin als zu klein zu bewerten. Sie sind aus der alten Verwaltungsvorschrift übernommen und schon damals war nicht einzusehen, warum in einer Pflegeeinrichtung deutlich mehr Fläche (50-52qm) gefördert wurde.
- Punkt 6.3.1
- Bei der Förderung von Wohnheimplätzen i.H.v. 88.000 € pro Platz ist nicht klar, ob hier ein normaler Platz (40m²) oder ein Rollstuhlplatz (48m²) gemeint ist. Hier müssten zwei Höchstgrenzen angegeben sein, bzw. der Richtwert in € pro qm angegeben warden.
- Grundsätzlich lässt sich kein großer Unterschied der Kostenrichtwerte
- Der letzte Spiegelstrich, 2. Absatz, unter 6.3.1 ist falsch. Hier muss es 88.000 € pro Platz und nicht pro m² NGF heißen.
- Punk 6.3.3
- Der Ausschluss der Förderung von Ersatzneubauten scheint angesichts des zum Teil maroden Bestandes überdenkenswert.
- Dieser Punkt könnte grundsätzlich eine Öffnung für anthroposophische Einrichtungen darstellen. Fraglich ist, wie er im Verhältnis zu Punkt 1.3.2 steht.
7. Zuwendungsart, Finanzierungsart, Form und Höhe der Zuwendung
- Punkt 7.2
- Bei einigen Bereichen findet eine Kürzung der Zuschüsse um bis zu 10 % statt. Dies ist sehr kritisch zu sehen, da somit mehr in den IB fließt, was eine größere Abhängigkeit der Einrichtungen bzgl. ihrer Belegung bedeutet.
- In Wohneinrichtungen bei Renovierungen den Förderanteil auf 20 % zu senken, ist falsch. Hier stellt sich die Frage, ob sich das Ganze für den Träger noch lohnt. Er muss ein langwieriges und aufwändiges Förderverfahren durchlaufen und u. U. jahrelang auf den Baubeginn warten, wenn nämlich die Fördermittel nicht ausreichen, um alle förderfähigen Projekte zeitnah zu bedienen. Bei evtl. gleichzeitig galoppierenden Baupreisen und steigenden Zinsen kann das völlig unrentabel sein
- Punkt 7.4
- Die KG 500 wird zu den zuwendungsfähigen Nebenkosten hinzugenommen. Dies ist positiv, da sich somit die anerkannten Kosten der KG 700 erhöhen.
8. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
- Punkt 8.1
- Es ist fraglich, warum hier „in der Regel“ neu hinzugekommen ist.
9. keine Anmerkungen
10. Zuständigkeit und Verfahren
- Punkt 10.1
- Stellungnahme der Herkunftslandkreise wird als unkritisch angesehen, da bisherige Praxisbeispiele zeigten, dass es hier keine große Resonanz der Landkreise gab.
11. keine Anmerkungen
Grundsätzliche Anmerkungen
- Die weiterhin fehlende Förderfähigkeit des Erwerbs von Grundstücken ist ebenfalls problematisch. Die Verwaltungsvorschrift geht offensichtlich immer noch davon aus, dass die Träger die Grundstücke von den Kommunen oder irgendwelchen Spendern kostenlos erhalten.
Dies ist ein Mythos aus grauer Vorzeit. Gerade wenn eine gemeindezentrale Versorgung gefordert wird, muss der Erwerb der Grundstücke gefördert werden, da sonst für die Behinderteneinrichtungen nur die erschwinglichen, unattraktiven Grundstücke an der Peripherie des Ortes bleiben. In Pflegesatzverhandlungen will der Kostenträger außerdem regelmäßig die Grundstücke nicht mit in die Investkostenberechnung aufnehmen, weil sie nicht förderfähig sind. Der schwammige Hinweis in der Einleitung "Investitionen sind daher nur insoweit, als sie nicht gefördert werden...“ reicht nicht aus, um diese Auseinandersetzung zu vermeiden. Es bedarf eines ausdrücklichen Hinweises, dass Grundstückskosten voll in die Vergütung einfließen dürfen. - Den durch das LHeimG bzw. die LHeimBauVO gestellten Anforderungen an Träger wird der vorgelegte Entwurf nicht gerecht, er wiederspricht diesen z.T. geradezu. Auf der einen Seite besteht aufgrund der Vorgaben durch LHeimG bzw. LHeimBauVO ein hoher Bedarf an Sanierungen und Ersatzneubauten, auf der anderen Seite stellt diese Verwaltungsvorschrift keine adäquaten Mittel zur Verfügung (25 % des Gesamtvolumens). Es ist darüber hinaus zu befürchten, dass die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel dem Antragsvolumen nicht gerecht werden.
Weiter erhöht eine Absenkung der Förderquote das finanzielle Risiko der Träger.
Aufgestellt durch die GWK, Freiburg den 04.04.2013
15.04.2013
Veröffentlichungen über die GWK
In der aktuellen Ausgabe, Ostern 2013, der Zeitschrift „Punkt
und Kreis“ beschäftigt sich Roland Seidl unter der Überschrift „Führungskraft
werden?“ mit der Frage, welche besonderen Herausforderungen das Management einer
sozialen Einrichtung mit sich bringt. Den lesenswerten Artikel finden Sie hier.
Für die Zeitschrift „Info3“, Ausgabe April 2013, porträtiert
Timothy Apps die Arbeit der GWK ausführlich. Hier können sie nachlesen.
Abonnieren
Posts (Atom)



