06.12.2011

Änderung des Mindestlohnes im Pflegebereich

Seit dem 01.08.2010 ist die Mindestlohnverordnung für die Pflegebranche gültig. Diese sieht einen Mindestlohn von 8,50 € (West) bzw. 7,50 € (Ost) vor. Ab dem 01. Januar 2012 wird sich der Mindestlohe auf 8,75 € (West) bzw. 7,75 € (Ost) erhöhen.
Die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes ist an zwei Voraussetzungen gebunden:
  1. Die Einrichtung muss unter den betrieblichen Geltungsbereich der Pflegearbeitsbedingungsverordnung (PflegeArbbV) fallen. Das bedeutet, dass eine Zulassung bzw. Pflegeverträge zwischen Einrichtung und Pflegekassen bestehen muss, die Einrichtung also eine „Einrichtung der pflegerischen Versorgung“ ist.
  2. Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin (gem. § 1 Abs. 3 PflegeArbbV) führt überwiegend pflegerische Tätigkeiten der Grundpflege gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1-3 des SGB XI durch.

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