In der Ausgabe 3.2009 des Werkstatt : Dialog der BAG:WfbM wird die GWK unter der Überschrift "Was tun bei überalteter Werkstattausstattung?" in der Rubrik "Nachrichten" zitiert:
"Sofern die Maschinen und Ausstattung einer Werkstatt für behinderte Menschen in die Jahre gekommen sind und erneuert werden müssen, steht der Träger in der Regel vor dem Problem, dass Ersatzanschaffungen lediglich noch durch die Bundesagentur für Arbeit mit einem Zinszuschuss von 10% der investiven Kosten gefördert werden können. Anschaffungen bis zu 50.000,-- € sind durch die Träger grundsätzlich selber zu finanzieren. Im Allgemeinen wird mit der AfA argumentiert, durch die die Maschinen finanziert werden sollen. Demnach sollten idealerweise die Mittel liquide zurückgelegt werden. Als Alternative bei großen Investitionen gilt es, Darlehen zur Finanzierung der Maschinen aus den Erlösen der WfbM zu bedienen. Eine weitere Möglichkeit stellt auch die Verhandlung des Investbetrags dar. Hierfür ist eine Stellungnahme eines technischen Beraters empfehlenswert, damit die Forderungen anerkannt werden. Eine Stellungnahme des technischen Beraters muss allerdings seitens des KVJS (überörtlicher Träger der Sozialhilfe) entsprechend beauftragt werden."
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