30.08.2013

Orientierungshilfe zum Thema „Menschen mit Behinderung im Alter“


Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe hat eine Orientierungshilfe zum Thema „Menschen mit Behinderung im Alter“ herausgegeben. Die Broschüre richtet sich an Sozialhilfeträger, ist aber für alle Akteure im Bereich der Eingliederungshilfe interessant. Es wird auf rechtliche Rahmenbedingungen und wichtige Faktoren eingegangen, die zu berücksichtigen sind, wenn sich der Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderung im Alter verändert. In der Broschüre wird u. a. auch auf Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen eingegangen.

Die Orientierungshilfe geht auf Grundlagen für individuelle und örtliche Teilhabeplanung sowie Unterstützungskonzepte ein. In den leistungsrechtlichen Grundlagen wird eine ausführliche Darstellung der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege vorgenommen.  

Zur Veränderung der Wohnsituation aufgrund eingetretenen erhöhten Pflege- und Betreuungsbedarfs wird u. a. empfohlen:
  • Veränderung des Settings der ambulanten Wohnunterstützung, um den Menschen mit Behinderung auch im Alter dort betreuen zu können (Schaffung alterstauglicher ambulanter Wohn- und Unterstützungsstrukturen, die die Teilnahme an den kulturell üblichen Lebensbereichen und Aktivitäten sowie die Selbstbestimmung im Alter ermöglichen)
  • Wechsel vom Betreuten Wohnen in stationäre Wohnformen
  • Wechsel vom Wohnheim in ein Pflegeheim.
Darüber hinaus wird u. a. im Punkt 8 empfohlen:   "Die Sozialhilfeträger ordnen die Leistungen in eigener Zuständigkeit den zutreffenden Hilfearten nach dem SGB XII zu; eine zwangsläufige Zuordnung zur Eingliederungshilfe ist nicht gegeben."

Positiv wahrnehmbar ist, dass bei der Entwicklung von Konzepten zur Inklusion Menschen mit Behinderung, Wohnungswirtschaft, regionale Arbeitgeber, öffentlicher Nahverkehr beteiligt werden sollen.