08.12.2013

Alanus Hochschule: Sozialwirtschaft im Dialog

Im November fand an der Alanus Hochschule in Alfter der zweite Teil der Veranstaltung „Sozialwirtschaft im Dialog“ statt, der von der GWK mbH zusammen mit der Alanus Hochschule, dem Nikodemuswerk und dem Bundesverband füranthroposophisches Sozialwesen konzipiert und organisiert wurde. 

Im Rahmen des Moduls „Management in Not for Profit Organisationen“ hatten Studierende des Studiengangs Wirtschaft die Aufgabe, an Fallstudien aus der Sozialwirtschaft zu arbeiten. Die Aufgaben zu den Fallstudien wurden von Einrichtungen der Sozialwirtschaft gestellt. 

Vor den Geschäftsführern und Führungskräften der Einrichtungen sowie Verbandsvertretern durften die Studierenden an diesem Tag ihre Ergebnisse präsentieren und mit den Fachleuten diskutieren. 

Beeindruckend war, mit welcher Ernsthaftigkeit und Motivation die Studierenden die Aufgaben bearbeitet haben, egal in welchem Bereich die Aufgabe angesiedelt war. 

Die Einrichtungen konnten für sich aus der Veranstaltung kreative und neue Impulse für Ihre Arbeit mitnehmen. Auch die Studierenden konnten ein positives Fazit ziehen, da sie sich mit praxisrelevanten Themen beschäftigen konnten und darüber hinaus einen Einblick in die Arbeitsfelder von Führungskräften in der Sozialwirtschaft erhalten haben.

28.11.2013

Die GWK ist Dualer Partner der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), Studiengang Sozialwirtschaft in Villingen-Schwenningen


Für das kommende Jahr (Beginn: Oktober 2014) bieten wir als Praxispartner der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen einen Platz für den Studiengang "Sozialwirtschaft" (Vertiefungsrichtung: Kinder- und Jugendhilfe) an.
Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung!

Ansprechpartner ist Florian Stutzmann à Mail: f.stutzmann@gwk-international.com

19.11.2013

Zusammenarbeit mit der Reinhold-Würth-Hochschule in Künzelsau


Die GWK bietet Praktikumsplätze in Zusammenarbeit mit der Reinhold-Würth-Hochschule in Künzelsau an.

So haben Studenten des Studiengangs Betriebswirtschaft und Sozialmanagement die Möglichkeit ihr sechsmonatiges Praxissemester (5. Semester) bei der GWK zu absolvieren.

Die GWK bietet den Studenten einen ersten Einblick in die Sozialwirtschaft und gibt die Möglichkeit, direkt an Projekten mitzuwirken um so Gelerntes in der Praxis umzusetzen. Aber auch die GWK profitiert von den Studierenden mit ihren neuen Ideen und Herangehensweisen sowie von den gelernten Inhalten aus dem Studium der Praktikanten.

26.09.2013

GWK Newsletter Sommer 2013

Der GWK-Newsletter Juli 2013 ist auf der GWK-Homepage eingestellt. Bei Interesse klicken Sie bitte hier.
Abonnenten erhalten den Newsletters automatisch und kostenfrei. Eine Registrierung können sie hier durchführen.

Bank für Sozialwirtschaft stellt EU-Fachinformationssystem EUFIS gratis zur Verfügung


Rechtzeitig vor Beginn der neuen Förderperiode der Europäischen Union stellt die Bank für Sozialwirtschaft (BfS) allen Interessenten ihr bislang kostenpflichtiges EU-Fachinformationssystem gratis zur Verfügung.

 
Das Fachinformationssystem EUFIS ist eine Datenbank mit Informationen zur europäischen Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung, zur EU-Förderung sowie zu Entscheidungen der EU-Institutionen in den für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft relevanten Bereichen. EUFIS bietet ein besonderes Angebot für Führungskräfte und Fundraiser.
 
Zum einen ermöglicht EUFIS Führungskräften sich über Entscheidungen und Rechtsetzungsprozesse auf europäischer Ebene zu informieren, die für die deutsche Sozial- und Gesundheitswirtschaft relevant sind. Aktuelle Beispiele dafür sind etwa die Neuordnung des EU-Beihilfe- und Vergaberechts und die Auswirkungen der Reform der Berufsanerkennungsrichtlinie für Krankenpflegeberufe. Der jeweilige Diskussionsstand oder die aktuelle Phase des Gesetzgebungsverfahrens werden in ergänzenden Beiträgen erläutert. Über eine verlinkte Quellenangabe sind weiterführende Informationen abrufbar.

Zum anderen bietet EUFIS zahlreiche Anregungen für Fundraiser, die die europäischen Fördermöglichkeiten nutzen möchten. So liefert die Datenbanken eine praxisgerecht aufbereitete Darstellung der relevanten EU-Förderprogramme inklusive der Strukturfonds. Weiterhin finden sich dort Informationen und Dokumente zur Antragstellung, eine Auflistung von Ansprechpartnern und ein Antragskalender mit Einreichfristen. Insgesamt umfasst das Themenspektrum von EUFIS insbesondere:
  • Soziales und Beschäftigung
  • Bildung, Jugend und Kultur
  • Gesundheit und Forschung
  • Regional- und Strukturpolitik
  • Wirtschaft und Information
  • Menschenrechte und Migration

Eine Linkliste zu Institutionen und Organisationen auf europäischer, Bundes- und Länderebene und ein EU-Glossar runden das Leistungsspektrum von EUFIS ab.

Bisher war EUFIS nur für zahlende Abonnenten nutzbar. Nun können alle Interessenten das EU-Fachinformationssystem nach einer Registrierung kostenlos nutzen. Hier finden sie nach wie vor die umfassendste EU-Datenbank für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft.

 
Quelle: "SOZIALwirtschaft aktuell", 17/2013

30.08.2013

Orientierungshilfe zum Thema „Menschen mit Behinderung im Alter“


Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe hat eine Orientierungshilfe zum Thema „Menschen mit Behinderung im Alter“ herausgegeben. Die Broschüre richtet sich an Sozialhilfeträger, ist aber für alle Akteure im Bereich der Eingliederungshilfe interessant. Es wird auf rechtliche Rahmenbedingungen und wichtige Faktoren eingegangen, die zu berücksichtigen sind, wenn sich der Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderung im Alter verändert. In der Broschüre wird u. a. auch auf Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen eingegangen.

Die Orientierungshilfe geht auf Grundlagen für individuelle und örtliche Teilhabeplanung sowie Unterstützungskonzepte ein. In den leistungsrechtlichen Grundlagen wird eine ausführliche Darstellung der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege vorgenommen.  

Zur Veränderung der Wohnsituation aufgrund eingetretenen erhöhten Pflege- und Betreuungsbedarfs wird u. a. empfohlen:
  • Veränderung des Settings der ambulanten Wohnunterstützung, um den Menschen mit Behinderung auch im Alter dort betreuen zu können (Schaffung alterstauglicher ambulanter Wohn- und Unterstützungsstrukturen, die die Teilnahme an den kulturell üblichen Lebensbereichen und Aktivitäten sowie die Selbstbestimmung im Alter ermöglichen)
  • Wechsel vom Betreuten Wohnen in stationäre Wohnformen
  • Wechsel vom Wohnheim in ein Pflegeheim.
Darüber hinaus wird u. a. im Punkt 8 empfohlen:   "Die Sozialhilfeträger ordnen die Leistungen in eigener Zuständigkeit den zutreffenden Hilfearten nach dem SGB XII zu; eine zwangsläufige Zuordnung zur Eingliederungshilfe ist nicht gegeben."

Positiv wahrnehmbar ist, dass bei der Entwicklung von Konzepten zur Inklusion Menschen mit Behinderung, Wohnungswirtschaft, regionale Arbeitgeber, öffentlicher Nahverkehr beteiligt werden sollen.

22.07.2013

Timothy Apps in Landesvorstand des Paritätischen Baden-Württemberg gewählt

Auf der Jahresmitgliederversammlung des Paritätischen Baden-Württemberg am 19.07.2013 ist Timothy Apps in den Landesvorstand gewählt worden. Der Landesverband zählt mit über 800 Mitgliedsorganisationen zu den Größten in Deutschland. Als einer der sechs anerkannten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland bezweckt der Paritätische in Baden-Württemberg „Organisationen und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und Eigenart zur Zusammenarbeit im Dienste sachkundiger und zeitgerechter Sozialarbeit zum Wohle der Gesellschaft und des einzelnen Menschen zu verbinden.“ Darüber hinaus „repräsentiert und fördert er seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung und ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.“

30.06.2013

Diesjährige GWK-Tage in Harxheim


Einmal im Jahr trifft sich die gesamt GWK zu einer zweitägigen Klausur. Diese findet dieses Jahr am 11. und 12.07.2013 in Harxheim (nähe Mainz) statt. Auf der Agenda stehen u.a. gegenseitige Projektvorstellungen mit den daraus gewonnen Erfahrungen (best practices). Wir freuen uns sehr, dass am zweiten Tag eine Reihe unserer GWK-Partner hinzukommen werden!

23.06.2013

Peter Ludemann verstärkt das GWK-Team

Seit Mitte Juni 2013 verstärkt Peter Ludemann die GWK. Seine sehr lesenswerte Masterarbeit, „Ethischer Individualismus und Mitarbeiterführung“, schrieb Herr Ludemann am Lehrstuhl für Christliche Sozialethik und Gesellschaftspolitik an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Herzlich Willkommen Herr Ludemann!

05.06.2013

Leasing oder Finanzierung?


Die Frage, ob bei Anlagen, Immobilien oder Fahrzeugen eher Leasing oder eine Finanzierung sinnvoll und vor allem, welche bilanziellen Aspekt dabei zu beachten sind, erläutert der sehr lesenswerte Newsletter von Thomas Uppenbrink.

22.04.2013

Entwurf einer Verwaltungsvorschrift des MAS (Baden-Würrtemberg) für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Behinderteneinrichtungen

Die GWK hat den Entwurf einer Verwaltungsvorschrift vom 14.03.2013 des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (MAS) Baden-Württemberg für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Behinderteneinrichtungen kommentiert.

Es bestehen deutliche Anpassungsnotwendigkeiten. In der vorliegende Form ist der Entwurf des Ministeriums mit z.T. erheblichen Nachteilen für die Träger verbunden.



Stellungnahme der GWK

Entwurf einer Verwaltungsvorschrift des MAS für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Behinderteneinrichtungen vom 14.03.2013

 

1. Ziel und Zweck der Förderung
Die Förderung des Landes soll zur "Gestaltung einer zeitgemäßen, inklusiven, bedarfsgerechten, dezentralen und wohnortnahen Infrastruktur für Menschen mit Behinderung beitragen" (s. Einleitung).
Die anthroposophischen Dorfgemeinschaften erfüllen i.d.R. die beiden letzten Punkte nicht.
Sie sind weder dezentral noch wohnortnah, es sei denn man ist bereit, die Gemeinschaft selbst als Wohngemeinde anzusehen. Dies ist aber nicht aus dem Text zu erkennen und (bisher) wohl auch nicht so gemeint.
Hier bedarf es einer Klarstellung, sonst werden diese Einrichtungen nicht mehr gefördert, es
sei denn sie schaffen Dependancen in politischen naheliegenden Gemeinden und bauen
gleichzeitig Plätze in der Dorfgemeinschaft selbst ab (s. 1.3 letzter Absatz) oder sie erfüllen die sehr engen Bedingungen der Ziffer 6.3.3.
Auch die Größen- und die Verteilungsvorstellungen des Entwurfs können die Dorfgemeinschaften nicht erfüllen. (s. 1.3, 2. Absatz).

Weitere Anmerkungen:
  • Punkt 1.1
    • Eine Zuwendung „in Ausnahmefällen auch für Ersatzneubau“ ist kritisch zu sehen. Auch eine mögliche Wechselwirkung zum Landesheimgesetz (LHeimG) in Verbindung mit der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) ist zu beachten.
  • Punkt 1.3
    • Die Vorgaben von 24 Plätzen, 500m-Umkreis und 12 Plätze je 1000 Einwohner ist speziell für anthroposophische Einrichtungen schwer einzuhalten. Eine Ausnahmeregelung wäre hier wichtig.
    • Die Zusammenlegung von Wohn- und Beschäftigungsangeboten bzw. tagesstrukturierenden Angeboten ist problematisch, da diese Zusammenlegungen z.T. konzeptionell gewollt sind und auch Synergieeffekte (z.B. Betreuungspersonal) schaffen können.
    • Die Vorgabe der Verlagerung von Plätzen im Rahmen von Neu- und Ersatzneubauten kann eine Platzzahlreduzierung für die gesamte Einrichtung zur Folge haben.
2. Aufteilung der Mittel
50 % der Mittel sollen für Neubauten verbraucht werden und je 25% für Renovierungen und "innovative, inklusive Vorhaben". Bei letzterem ist zu klären, was genau damit gemeint ist. Angesichts der Tatsache, dass kaum eine Behindertenwohneinrichtung die Vorgaben des LHeimG bzw. der HeimBauVO erfüllt, wäre ein höherer Anteil für Renovierungen wünschenswert. Dieser erscheint mit 25 % bei weitem zu gering zu sein, da hierunter fast alle Bauprojekte unserer Kunden fallen.
 
3. und 4. keine Anmerkungen
 
5. Zuwendungsvoraussetzungen
Auch hier wird deutlich, dass es anthroposophische Einrichtungen schwer haben werden,
Fördermittel zu bekommen.
Stichworte: Dezentralisierungskonzept, Übereinstimmung mit der örtlichen Sozial- und Teilhabeplanung, integriertes Beteiligungskonzept.
 
6. zuwendungsfähige Ausgaben
  • Punkt 6.1
    • Die Erstausstattung wurde bei den zuwendungsfähigen Ausgaben ersatzlos gestrichen. Somit wird hier dem anfallenden Bedarf an Ausstattung keinerlei Bedeutung zugemessen.
  • Punkt 6.2
    • Bei den förderfähigen Flächen wurden keine Änderungen vorgenommen, sie sind angesichts der Forderungen des LHeimG bzw. der LHeimBauVO weiterhin als zu klein zu bewerten. Sie sind aus der alten Verwaltungsvorschrift übernommen und schon damals war nicht einzusehen, warum in einer Pflegeeinrichtung deutlich mehr Fläche (50-52qm) gefördert wurde.
  • Punkt 6.3.1
    • Bei der Förderung von Wohnheimplätzen i.H.v. 88.000 € pro Platz ist nicht klar, ob hier ein normaler Platz (40m²) oder ein Rollstuhlplatz (48m²) gemeint ist. Hier müssten zwei Höchstgrenzen angegeben sein, bzw. der Richtwert in € pro qm angegeben warden.
    • Grundsätzlich lässt sich kein großer Unterschied der Kostenrichtwerte
    • Der letzte Spiegelstrich, 2. Absatz, unter 6.3.1 ist falsch. Hier muss es 88.000 € pro Platz und nicht pro m² NGF heißen.
  • Punk 6.3.3
    • Der Ausschluss der Förderung von Ersatzneubauten scheint angesichts des zum Teil maroden Bestandes überdenkenswert.
    • Dieser Punkt könnte grundsätzlich eine Öffnung für anthroposophische Einrichtungen darstellen. Fraglich ist, wie er im Verhältnis zu Punkt 1.3.2 steht.
7. Zuwendungsart, Finanzierungsart, Form und Höhe der Zuwendung
  •  Punkt 7.2
    • Bei einigen Bereichen findet eine Kürzung der Zuschüsse um bis zu 10 % statt. Dies ist sehr kritisch zu sehen, da somit mehr in den IB fließt, was eine größere Abhängigkeit der Einrichtungen bzgl. ihrer Belegung bedeutet.
    • In Wohneinrichtungen bei Renovierungen den Förderanteil auf 20 % zu senken, ist falsch. Hier stellt sich die Frage, ob sich das Ganze für den Träger noch lohnt. Er muss ein langwieriges und aufwändiges Förderverfahren durchlaufen und u. U. jahrelang auf den Baubeginn warten, wenn nämlich die Fördermittel nicht ausreichen, um alle förderfähigen Projekte zeitnah zu bedienen. Bei evtl. gleichzeitig galoppierenden Baupreisen und steigenden Zinsen kann das völlig unrentabel sein
  • Punkt 7.4
    • Die KG 500 wird zu den zuwendungsfähigen Nebenkosten hinzugenommen. Dies ist positiv, da sich somit die anerkannten Kosten der KG 700 erhöhen.
8. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
  • Punkt 8.1
    • Es ist fraglich, warum hier „in der Regel“ neu hinzugekommen ist.
9. keine Anmerkungen
 
10. Zuständigkeit und Verfahren
  • Punkt 10.1
    • Stellungnahme der Herkunftslandkreise wird als unkritisch angesehen, da bisherige Praxisbeispiele zeigten, dass es hier keine große Resonanz der Landkreise gab.
11. keine Anmerkungen
 
Grundsätzliche Anmerkungen
  • Die weiterhin fehlende Förderfähigkeit des Erwerbs von Grundstücken ist ebenfalls problematisch. Die Verwaltungsvorschrift geht offensichtlich immer noch davon aus, dass die Träger die Grundstücke von den Kommunen oder irgendwelchen Spendern kostenlos erhalten.
    Dies ist ein Mythos aus grauer Vorzeit. Gerade wenn eine gemeindezentrale Versorgung gefordert wird, muss der Erwerb der Grundstücke gefördert werden, da sonst für die Behinderteneinrichtungen nur die erschwinglichen, unattraktiven Grundstücke an der Peripherie des Ortes bleiben. In Pflegesatzverhandlungen will der Kostenträger außerdem regelmäßig die Grundstücke nicht mit in die Investkostenberechnung aufnehmen, weil sie nicht förderfähig sind. Der schwammige Hinweis in der Einleitung "Investitionen sind daher nur insoweit, als sie nicht gefördert werden...“ reicht nicht aus, um diese Auseinandersetzung zu vermeiden. Es bedarf eines ausdrücklichen Hinweises, dass Grundstückskosten voll in die Vergütung einfließen dürfen.
  • Den durch das LHeimG bzw. die LHeimBauVO gestellten Anforderungen an Träger wird der vorgelegte Entwurf nicht gerecht, er wiederspricht diesen z.T. geradezu. Auf der einen Seite besteht aufgrund der Vorgaben durch LHeimG bzw. LHeimBauVO ein hoher Bedarf an Sanierungen und Ersatzneubauten, auf der anderen Seite stellt diese Verwaltungsvorschrift keine adäquaten Mittel zur Verfügung (25 % des Gesamtvolumens). Es ist darüber hinaus zu befürchten, dass die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel dem Antragsvolumen nicht gerecht werden.
    Weiter erhöht eine Absenkung der Förderquote das finanzielle Risiko der Träger.
 
Eine druckbare Version der Kommentierung finden Sie hier.

Aufgestellt durch die GWK, Freiburg den 04.04.2013

15.04.2013

Veröffentlichungen über die GWK


In der aktuellen Ausgabe, Ostern 2013, der Zeitschrift „Punkt und Kreis“ beschäftigt sich Roland Seidl unter der Überschrift „Führungskraft werden?“ mit der Frage, welche besonderen Herausforderungen das Management einer sozialen Einrichtung mit sich bringt. Den lesenswerten Artikel finden Sie hier.

Für die Zeitschrift „Info3“, Ausgabe April 2013, porträtiert Timothy Apps die Arbeit der GWK ausführlich. Hier können sie nachlesen.

15.01.2013

GWK-Newsletter Dezember 2012

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